| Überblick |
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- Prüfung, Überarbeitung oder Erstellung relevanter Kennzeichnungselemente und geforderter Verpackungsvorschriften für Kosmetika. - Prüfung auf Vollständigkeit, Überarbeitung oder Erstellung geforderter Unterlagen für Kosmetika, z.B. toxikologische Sicherheitsbewertungen. - Begutachtung der Verkehrsfähigkeit von kosmetischen Produkten; Ausstellung von Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen - Übernahme und Abwicklung der Korrespondenz mit Behörden, z. B. Meldung der Produkte bei der Giftinformationszentrale. - Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner zertifizieren wir Ihre Produkte gemäß der NaTrue-Kriterien (www.natrue-label.de). |


