Wenn man an die Sicherheit kosmetischer Mittel denkt, kommt einem als erstes die Verbrauchersicherheit in den Sinn. Diese kann abhängig von der Zusammensetzung der Produkte sein, aber auch von der richtigen Handhabung und Anwendung. Somit stellt die vollständige Deklaration von Warnhinweisen und Anwendungsbedingungen einen wesentlichen Sicherheitsaspekt dar. Die Kosmetikverordnung beschreibt die Anforderungen in Hinsicht auf die Sicherheit unter anderem in Artikel 3 .
Neben der Verbrauchersicherheit ist die allgemeine Verkehrsfähigkeit der Produkte ein überaus wichtiges Thema. Viele Wiederverkäufer und Händler möchten sich durch eine unabhängige Beurteilung absichern und fordern einen Labelcheck bei ihren Lieferanten an. Diese Bescheinigung ist gesetzlich nicht gefordert. Dennoch ist es ratsam, die Unbedenklichkeit und Verkehrsfähigkeit von Produkten überprüfen zu lassen. Externe Gutachter sind unabhängig und sehen oft auch Fehler, die der Bearbeiter aufgrund der intensiven Arbeit am Produkt selbst nicht mehr wahrnimmt.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Kosmetische Mittel können neben ihrer gewünschten Wirkung auch unerwünschte Wirkungen mit sich bringen. Diese werden der verantwortlichen Person in der Regel über eine Reklamation zur Kenntnis gebracht. Entgegen der Meldepflicht von ernsten unerwünschten Wirkungen genügt es, diese unerwünschten Wirkungen nach einer Plausibilitätsprüfung im Sicherheitsbericht zu erfassen und zu bewerten.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von internen Vorgehensweisen, damit bei der Entgegennahme von Reklamationen alle notwendigen Informationen erfasst werden. Darüber hinaus können wir für Sie die Plausibilitätsprüfung im Fall von unerwünschten Wirkungen übernehmen und beurteilen, wann eine Neufassung des Sicherheitsberichts notwendig ist.
Um Zeit und Kosten für aufwendige Rezepturänderungen zu sparen ist es ratsam, bereits im Stadium der Produktentwicklung die sichere Einsatzkonzentration von Rohstoffen im Auge zu behalten. Die dafür notwendige Recherche relevanter toxikologischer Daten und die Berechnung der sicheren Einsatzkonzentration – in Abhängigkeit vom Produkttyp – bietet wir Ihnen gerne als weitere Leistung an.
Wenn Sie selbst Sicherheitsberichte für Ihre Produkte erstellen, kennen Sie den Aufwand der toxikologischen Recherche. Sie haben die Möglichkeit, diesen Teil der Arbeit an LMC Service abzugeben. Wir erstellen für einzelne oder für alle im Produkt enthaltenen Ingredients eine sogenannte Rohstoffinformationsdatei (RID). Diese Daten können Sie für alle selbst erstellten Sicherheitsberichte nutzen. Dadurch sparen Sie sehr viel Zeit und Mühe und die Sicherheitsberichte basieren auf fundierten Informationen.